Ladenschluss-Initative

Schluss mit Ladenschluss!

Ladenschluss-Initiative der Jungfreisinnigen Kanton Luzern

Die Jungfreisinnigen Kanton Luzern fordern, dass das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz im Kanton Luzern aufgehoben wird. Der Gesetzgeber soll regeln, was öffentliche Ruhe- und Feiertage sind.

Die Jungfreisinnigen Kanton Luzern reichten am 9. Dezember 2010 die Kantonale Volksinitiative für freie Ladenöffnungszeiten ein. Die Jungfreisinnigen stellen gestützt auf § 21 der Verfassung des Kantons Luzern folgendes Initiativbegehren auf Aufhebung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes vom 23. November 1987 (SRL 855) in Form der Anregung: „Der Kanton Luzern soll das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz aufheben. Der Gesetzgeber regelt, was öffentliche Ruhe- und Feiertage sind.“ Bei einer Annahme der Initiative würde das Arbeitsgesetz des Bundes zur Anwendung kommen, welches einzig Öffnungszeiten zwischen 23 und 6 Uhr sowie an Sonntagen untersagt.

Weshalb setzen sich die Jungfreisinnigen Luzern für flexiblere Ladenöffnungszeiten ein?

1. Mehr Freiheit und Eigenverantwortung
Die Ladenöffnungszeiten an Werktagen sollen eigenverantwortlich festgelegt werden dürfen. Das kantonale Ruhetags- und Ladenschlussgesetz ist ein unnötiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und eine Bevormundung der Konsumenten. Die gesellschaftlichen Bedürfnisse haben sich gewandelt: Die verstärkte Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen, sich ändernde Familienstrukturen und flexiblere Arbeitszeiten rufen nach einer Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Der Staat kann und soll dieser Entwicklung mit dem Festhalten an gesetzlichen Zwängen nicht entgegen stehen.

2. Stärkung des Wirtschaftsstandorts Luzern
Die flexibleren Ladenöffnungszeiten in den umliegenden Kantonen schwächen die Stellung der Luzerner Geschäfte und somit den Wirtschaftsstandort Luzern. Die Kantone Aargau, Ob- und Nidwalden und auch Schwyz kennen kein Ladenschlussgesetz. Die Kunden geben ihr Geld vermehrt dort aus. Eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten schafft gleiche Bedingungen und stärkt den Wirtschaftsstandort Luzern.

3. Stopp der Privilegierung
Die zahlreichen Ausnahmen im kantonalen Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes privilegieren ausgewählte Betriebe, wie z.B. Tankstellenshops, Tourismusbetriebe oder Läden auf Bahnhofsrealen, welche vom Gesetz ausgenommen sind. Diese Ungleichbehandlung ist willkürlich und lässt sich nicht rechtfertigen.

weitere Informationen: www.ladenschluss-initiative.ch

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