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SP: Hände weg von der Geldpolitik!

Die von der SP geforderte Einschränkung in der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (hier der Link) widerspricht der Bundesverfassung. Eine weitere Zinssenkung, faktisch auf Null, oder sogar Negativzinsen, wie sie von der SP gefordert und angedacht werden, stellen keine Lösung dar, sondern konfrontiert die Schweizer Wirtschaft mit grösseren Problemen.

Die Forderungen der SP, eine weitere Aufwertung des Schweizer Frankens zu behindern, verletzen die in der Verfassung verankerte Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank. Die SNB soll ihre Geldpolitik unabhängig gestalten können.

Als Notenbank einer kleinen, offenen Volkswirtschaft hängen die Entscheidungen der SNB stark von ausländischen Zentralbanken ab. Eine Abschottung der Schweizer Geldpolitik ist kontraproduktiv und schadet der Schweizer Realwirtschaft.

Mit den von den SP geforderten übermässigen Zinssenkungen (auch Negativzins), wird eine strukturelle Bereinigung der Finanz- und Gütermarkte verhindert. Diese Zinssenkungen haben negativen Auswirkungen auf das
zukünftige Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft. Sollten die von der SP geforderten Negativzinsen umgesetzt werden, wird es politisch schwierig, die Leitzinsen erneut anzuheben, ohne das Gleichgewicht der Märkte zu gefährden. Auch ohne weitere Zinssenkungen dürfte eine Rückkehr zur Normalität schwierig werden.

Negativzinsen sind zudem ein völlig falsches Signal: Personen, die in unser Land, unsere Wirtschaft und Arbeitsplätze investieren, werden vor den Kopf gestossen. Statt der kontraproduktiven Negativzinsen nützt es der Wirtschaft mehr, wenn wir gute Rahmenbedingungen vorgeben (Freie Märkte, flexibler Arbeitsmarkt, Zugang zu gut ausgebildeten Personen, gute Grundausbildung, etc.). So kann auch der starke Franken überstanden werden.

Unabhängige sowie der Preisstabilität verpflichtete Zentralbanken sollen das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Währung bewahren. Gerade in Zeiten, in der die Geldpolitik vor grossen Herausforderungen steht, ist es wichtig, die in der Verfassung verankerte Unabhängigkeit der Nationalbank zu schützen. Die geldpolitische Zukunft wird auch ohne Einmischung der Politik ein äusserst diffiziler Balanceakt.

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Sparprogramm trifft die Hochschule am härtesten

Als direkte Folge der Steuersenkung im Kan­ton Luzern hat sich die Regierung entschie­den, bei den öffentlichen Ausgaben flächen­deckend ein Prozent einzusparen. obwohl die Hochschule Luzern für die Entwicklung des Kantons eine tragende Rolle spielt, sollen gerade bei der tertiären Bildung die Beiträge überproportional zusammengestrichen werden.

Die Regierung des Kantons Luzern will die geplanten Staatsbeiträge an die Hochschule Luzern und die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz im Jahr 2011 um 3.5 Mio. Franken und im Jahr 2012 um 6 Mio. Franken reduzieren. Somit würden die effektiven Einsparungen bei der Hochschule Luzern mit 10.9 Prozent rund zehnmal grösser sein, als die vom Kanton Luzern beabsichtigten Einsparungen von einem Prozent. Zu beachten gilt es zudem, dass die Beitragskürzungen bei der Hochschule Luzern beinahe doppelt so gross sind, als bei der Universität Luzern.

Die Jungfreisinnigen Stadt Luzern begrüssen grundsätzlich den sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Finanzen. Vorhandenes Sparpotential soll wie bei allen öffentlichen Einrichtungen auch bei den Hochschulen ausgeschöpft werden. In Anbetracht des öffentlichen Leistungsauftrages der Hochschule Luzern sowie des angestrebten Ausbaues des Hochschulstandortes Luzern, hinterfragen die Jungfreisinnigen Stadt Luzern aber das geplante Sparprofreistilgramm des Kantons. Der kurzfristige Planungshorizont lässt den betroffenen Hochschulreinrichtungen kaum Zeit, um ihre Budgetplanung auf die neuen Gegebenheiten anzupassen. Über die genaue Umsetzung des Sparprogramms wird bis Ende Jahr im Luzerner Kantonsrat entschieden. Falls das Sparprogramm in der aktuellen Form durchgezogen wird, drohen der Hochschule Luzern insbesondere für das Jahr 2012 markante Finanzierungsengpässe, welche ohne Leistungsabbau kaum überwunden werden können. Nebst einer Senkung der Standard- kosten müsste auch eine Reduktion bei den Forschungsaktivitäten ins Auge gefasst werden.

Die Jungfreisinnigen Stadt Luzern sehen die Gefahr, dass auf dem Buckel der Hochschulen Steuerpolitik betrieben wird, ohne die langfristigen Konsequenzen und volkswirtschaftlichen Nettoeffekte auf die Region zu betrachten. Alle Prognosen weisen darauf hin, dass das Wachstum bei der Studierendenzahl bei den Fachhochschulen stagnieren wird. Folglich braucht es momentan keine regulierenden Eingriffe von Seiten der Politik, welche das Wachstum der Luzerner Hochschulen unterbindet. Aus diesem Grund fordern die Jungfreisinnigen Stadt Luzern die Luzerner Kantonspolitiker auf, die konkrete Umsetzung des Sparprogramms noch einmal zu hinterfragen.

Stoppt die Totengräber!

Steigende Lebenserwartung + Sinkende Kapitalerträge
= Pensionskasse muss länger reichen

…eine absolut triviale Gleichung!

Nicht desto trotz kommen einige Parteien nicht auf die richtige Lösung. Insbesondere Gewerkschaften und Linke Parteien versuchen mit Scheinargumenten eine dringend notwendige Senkung des Umwandlungssatzes zu verhindern. Bei genauerer Analyse der Motivationsgründe der Gegner wird schnell ersichtlich, dass es nicht um eine andere Ansicht geht, wie das Problem gelöst werden kann, sondern um eine ideologisch motivierte Fundamentalkritik an der zweiten Säule geht. Denn tatsächlich wollen die Linken Parteien:

  • die finanzielle Stabilität der zweiten Säule sabotieren;
  • die berufliche Vorsorge zu Grabe tragen um die AHV auszubauen und eine Volkspension (Einheitsrente) zu schaffen;
  • die Lebensversicherung aus der beruflichen Vorsorge verbannen und damit die Sicherheit der beruflichen Vorsorge von 150‘000 KMU gefährden.

Diese schockierenden Vermutungen lassen sich anhand diverser Aussagen Linker Parteien bestätigen. So beinhaltet beispielsweise das  Wirtschaftskonzept der SP Schweiz vom 24. Juni 2006 folgende Aussage: „Die AHV ist gegenüber der 2. Säule zu stärken. Die AHV muss auf ein Existenz sicherndes Niveau für alle angehoben werden. Die Einführung einer Einheitsrente auf der Höhe der heutigen Maximalrente (!!!) ist auf ihre ökonomischen und Verteilungswirkungen zu prüfen“
Solche und weitere Aussagen weisen ohne Zweifel darauf hin, dass die Gegner der Abstimmung an der Abschaffung der 2. Säule interessiert sind. Dadurch nehmen Sie bewusst in Kauf, dass das bewährte Dreisäulenkonzept der schweizerischen Altersvorsorge aufs Spiel gesetzt wird.

Um diese Totengräber zu Stoppen braucht es am 7. März 2010 unbedingt DEINE JA-Stimme!

Für eine Senkung des Umwandlungsatzes und für die Sicherung UNSERER Altersrente aus der beruflichen Vorsorge

Einseitige Solidarität zwischen den Generationen

Am 7. März 2010 erhalten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit über die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule abzustimmen.

Aus folgenden Gründen braucht es ein JA:

  • langfristiges finanzielles Gleichgewicht in der beruflichen Vorsorge
  • glaubwürdige Solidarität zwischen den Generationen
  • weiterführen des Generationenvertrages

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Sesselkleber Initiative

„Der politische Posten wurde auf unbestimmte Dauer auf Kaisers Gnaden vergeben und wurde nur durch Tod oder Weisung des Herrschers beendet.“

Diese Aussage aus einem Geschichtsbuch mag aus heutiger Sicht beinahe unvorstellbar wirken, ist jedoch bei näherer Betrachtung nicht so realitätsfern wie auf den ersten Blick vermutet werden könnte. Man betrachte nur ein Mal die Amtszeiten einiger Schweizer Exekutivmitglieder:

  • Moritz Leuenberger, Bundesrat:
    Amt seit 1995, 15 Jahre

  • Anton Schwingruber, Regierungsrat Kanton Luzern:
    Im Amt seit 1995, 15 Jahre

  • Max Pfister, Regierungsrat Kanton Luzern:
    Im Amt seit 1995, 15 Jahre

  • Markus Dürr, Regierungsrat Kanton Luzern:
    Im Amt seit 1999, 11 Jahre

  • Urs W. Studer, Stadtpräsident Stadt Luzern:
    Im Amt seit 1996, 14 Jahre

  • Franz Müller, Stadtrat Stadt Luzern:
    Im Amt seit 1991, 19 Jahre

Zwar wurden diese Politiker nicht auf Kaisers Gnaden in ihre Funktion berufen, jedoch dürften einige von Ihnen bereits länger im Amt sein als der durchschnittliche absolutistische Staatsherr aus früheren Zeiten.

Ohne einzelne Personen kritisieren zu wollen, darf doch festgehalten werden, dass die politische Durchschlagskraft von Exekutivpolitiker mit zunehmender Amtszeit abnimmt. Auch wenn diesen Persönlichkeiten für Ihr Engagement Respekt gebührt muss doch angemerkt werden, dass viele Politiker den richtigen Moment verpassen, sich von ihrem Amt zu lösen. Die daraus entstehenden Kosten wie Reformstau, Ineffizienz und Politfilz müssen von der Gesellschaft getragen werden. Um diesem Problem zu begegnen, braucht es eine Amtszeitbeschränkung für Exekutivmitglieder auf Bundes-, Kantons-, aber auch auf Gemeindeebene.

Die Jungfreisinnigen der Stadt Luzern machen den ersten Schritt und initiieren die „Sesselkleber-Initiative“ mit dem Ziel die Amtszeit von Luzerner Stadträten auf 8 Jahre zu beschränken

Anti-Minarett-Initiative

Verletzt die Schweiz nun die Menschenrechte?

Meiner Meinung nach: Ja!

Aber was sagt das Gesetz? Die Menschenrechte sind in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

Gerade der letzte Punkt: „Vollziehung eines Ritus“ dürfte durch die Annahme der Anti Minarett Initiative beschnitten worden sein, auch wenn dies von einigen Seite bestritten werden dürfte und aufgrund der ungenauen Formulierung der Rechtsnormen nicht objektiv geklärt werden kann.
In der Schweizer Bundesverfassung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 15 geregelt. In dem neu nicht mehr nur die Religionsfreiheit, sondern auch der Verbotsartikel für Minarette in der Schweizer Bundesverfassung festgehalten wird, wiederspricht sich diese gleich selbst. Doch nicht nur unsere Verfassung weist künftig einen schizophrenen Charakter auf, sondern auch die Schweiz als Aushängeschild für kulturelle Offenheit, Schutz von Minderheiten, Neutralität und als Standort von internationalen Organisationen wie etwa der UNO, des IKRK oder des IWF.


Persönlicher Kommentar zur Abstimmungsvorlage Anti Minarett Verbot

Leider haben heute die wenigsten Stimmbürger/innen verstanden, dass es bei der Anti Minarett Initiative „nur“ um ein Baurechtsgesetz gegangen ist und keinesfalls um ein Zaubermittel, welche den Vormarsch der muslimischen Kultur in der Schweiz einen Riegel zu schieben könnte. Aber wenn wir schon Angst haben, dass die islamische Kultur (aktueller Anteil der Muslime in der Schweiz: 310’807 Personen bzw. < 5% der Bevölkerung) auch in der Schweiz überhand nehmen könnte, dann sollten wir uns besser zu unserer eigenen Kultur bekennen, als uns über die starke Identifikationskraft der anderen Kulturen aufzuregen.

Nicht der überraschend hohe Ja-Anteil erstaunt mich, sondern v.a. die soziokulturelle Struktur der Kantone, in welchen die Vorlage abgelehnt wurde. Gerade die Kantone Genf, Waadt und Basel-Stadt, welche einen überdurchschnittlich hohen Muslimanteil aufweisen, haben die Anti-Minarett-Initiative abgelehnt. In diesen Kantonen wurde offensichtlich die effektive Bedeutung dieser Vorlage hinter dem populistischen Deckmantel erkannt. Ein Verbot, welche die Freiheit anderer Religionen einschränkt ist keine Lösung, sondern verstärkt die bereits bestehenden interkulturellen Probleme. Anstelle von Diskriminierung braucht es vermehrt gegenseitigen Respekt und Toleranz. Nur so kann unser Land vom Vorteil einer multikulturellen Bevölkerung auch langfristig profitieren.

Doch was heisst Toleranz?

Toleranz hat meiner Meinung nach nicht direkt etwas mit religiösen Monumenten, geschweige denn mit der Anzahl in der Schweiz bereits bestehenden Moscheen und Synagogen zu tun. Es geht viel mehr um die Wertschätzung, welche anderen Kulturen/Religionen entgegen gebracht wird. Dies hat folglich viel mit der Art und Weise zu tun, wie mit Minderheiten umgegangen und v.a. auch kommuniziert wird.

Die ersten Rückmeldungen der internationalen Völkergemeinschaft bestätigen gerade, dass die heutige Abstimmung als INTOLERANT – wenn nicht sogar als eine Verletzung der Menschenrechte – wahrgenommen wird. Also auch wenn die vielen Rechte, welche der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz eingestanden wird, ein Zeichen der Toleranz sein mögen, hinterlässt das Anti-Minarett-Verbot ganz klar ein falschen Eindruck von der Schweiz. Und ein solches Signal setzt ausgerechnet das Land, welches für internationale Beziehungen, Diplomatie und kulturelle Offenheit steht.

Autor:
Cédric Vollmar