Einseitige Solidarität zwischen den Generationen

Am 7. März 2010 erhalten die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit über die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule abzustimmen.

Aus folgenden Gründen braucht es ein JA:

  • langfristiges finanzielles Gleichgewicht in der beruflichen Vorsorge
  • glaubwürdige Solidarität zwischen den Generationen
  • weiterführen des Generationenvertrages


Weshalb muss der Umwandlungssatz gesenkt werden?

Die monatlichen Lohnabzüge für die berufliche Vorsorge werden vom 25. bis zur Pensionierung angehäuft und bilden zusammen mit der laufenden Zinsgutschrift das Alterskapital. Aus dem angesparten „Topf“ werden dann die jährlichen Rentenleistungen an den Versicherten bezahlt. Die steigende Lebenserwartung sowie die abnehmenden Kapitalrenditen führen dazu, dass das Altersersparnis immer länger reichen muss.

Da im Zeitpunkt der Pensionierung die jährliche Altersrente anhand des geltenden Umwandlungssatzes berechnet wird (jährliche Rente = Altersguthaben x Umwandlungssatz), determiniert der Umwandlungssatz wie lange das angesparte Kapital reichen wird.

So suggeriert der aktuell geltende Umwandlungssatz von 7.2% eine durchschnittliche Lebenserwartung eines 65-jährigen Versicherten von ca. 13.8 Jahre (also ca. 79 Jahre). Tatsache ist jedoch, dass heute ein 65-jähriger Mann im Durchschnitt eine Lebenserwartung von 20.1 Jahre (Total 85 Jahre) hat, eine 65-jährige Frau sogar 23.5 Jahre (Total 88.5 Jahre).

Wer bezahlt die aus dem zu hohen Umwandlungssatz entstehende Finanzierungslücke?
Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Bereits heute werden Jährlich 600 Millionen Schweizer Franken Zinsgutschriften, welche eigentlich den Erwerbstätigen zustehen würden, den pensionierten Rentnerinnen und Rentner gutgeschrieben. Dadurch kann zwar vorübergehend die Finanzierungslücke geschlossen werden, welche aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes zustande kommt, jedoch werden die aktiven Erwerbstätigen durch diese Transferzahlung diskriminiert.

Weshalb es kommt es zur Instabilität des Dreisäulenkonzeptes?
Da es durch diese Transferfunktion zu einem Umlageverfahren kommt, welches eigentlich das Finanzierungsprinzip der 1. Säule (AHV/IV/EO) ist, werden die einzelnen Säulen vermischt, wodurch die Stabilität des ganzen Vorsorgesystems gefährdet wird.

Kündigung des Generationenvertrages?
Persönlich erachte ich die kommende Abstimmung als wegweisend für das Schweizer Altersvorsorgesystem. Mit einem JA am 7. März können insbesondere auch ein Mal die älteren Generationen beweisen, dass sie sich für den Generationenvertrag einsetzen.
Die hohe Schuldenlast sowie die Probleme der demographischen Entwicklung wiegen bereits genügend schwer auf den Schultern der kommenden Generationen. Eine zusätzliche Belastung durch die drohenden Finanzierungsprobleme in der beruflichen Vorsorge könnte das Fass zum Überlaufen bringen.

Ein NEIN zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März 2010 könnte als Kündigungsabsicht des Generationenvertrages verstanden werden

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