Anti-Minarett-Initiative

Verletzt die Schweiz nun die Menschenrechte?

Meiner Meinung nach: Ja!

Aber was sagt das Gesetz? Die Menschenrechte sind in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.“

Gerade der letzte Punkt: „Vollziehung eines Ritus“ dürfte durch die Annahme der Anti Minarett Initiative beschnitten worden sein, auch wenn dies von einigen Seite bestritten werden dürfte und aufgrund der ungenauen Formulierung der Rechtsnormen nicht objektiv geklärt werden kann.
In der Schweizer Bundesverfassung ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 15 geregelt. In dem neu nicht mehr nur die Religionsfreiheit, sondern auch der Verbotsartikel für Minarette in der Schweizer Bundesverfassung festgehalten wird, wiederspricht sich diese gleich selbst. Doch nicht nur unsere Verfassung weist künftig einen schizophrenen Charakter auf, sondern auch die Schweiz als Aushängeschild für kulturelle Offenheit, Schutz von Minderheiten, Neutralität und als Standort von internationalen Organisationen wie etwa der UNO, des IKRK oder des IWF.


Persönlicher Kommentar zur Abstimmungsvorlage Anti Minarett Verbot

Leider haben heute die wenigsten Stimmbürger/innen verstanden, dass es bei der Anti Minarett Initiative „nur“ um ein Baurechtsgesetz gegangen ist und keinesfalls um ein Zaubermittel, welche den Vormarsch der muslimischen Kultur in der Schweiz einen Riegel zu schieben könnte. Aber wenn wir schon Angst haben, dass die islamische Kultur (aktueller Anteil der Muslime in der Schweiz: 310’807 Personen bzw. < 5% der Bevölkerung) auch in der Schweiz überhand nehmen könnte, dann sollten wir uns besser zu unserer eigenen Kultur bekennen, als uns über die starke Identifikationskraft der anderen Kulturen aufzuregen.

Nicht der überraschend hohe Ja-Anteil erstaunt mich, sondern v.a. die soziokulturelle Struktur der Kantone, in welchen die Vorlage abgelehnt wurde. Gerade die Kantone Genf, Waadt und Basel-Stadt, welche einen überdurchschnittlich hohen Muslimanteil aufweisen, haben die Anti-Minarett-Initiative abgelehnt. In diesen Kantonen wurde offensichtlich die effektive Bedeutung dieser Vorlage hinter dem populistischen Deckmantel erkannt. Ein Verbot, welche die Freiheit anderer Religionen einschränkt ist keine Lösung, sondern verstärkt die bereits bestehenden interkulturellen Probleme. Anstelle von Diskriminierung braucht es vermehrt gegenseitigen Respekt und Toleranz. Nur so kann unser Land vom Vorteil einer multikulturellen Bevölkerung auch langfristig profitieren.

Doch was heisst Toleranz?

Toleranz hat meiner Meinung nach nicht direkt etwas mit religiösen Monumenten, geschweige denn mit der Anzahl in der Schweiz bereits bestehenden Moscheen und Synagogen zu tun. Es geht viel mehr um die Wertschätzung, welche anderen Kulturen/Religionen entgegen gebracht wird. Dies hat folglich viel mit der Art und Weise zu tun, wie mit Minderheiten umgegangen und v.a. auch kommuniziert wird.

Die ersten Rückmeldungen der internationalen Völkergemeinschaft bestätigen gerade, dass die heutige Abstimmung als INTOLERANT – wenn nicht sogar als eine Verletzung der Menschenrechte – wahrgenommen wird. Also auch wenn die vielen Rechte, welche der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz eingestanden wird, ein Zeichen der Toleranz sein mögen, hinterlässt das Anti-Minarett-Verbot ganz klar ein falschen Eindruck von der Schweiz. Und ein solches Signal setzt ausgerechnet das Land, welches für internationale Beziehungen, Diplomatie und kulturelle Offenheit steht.

Autor:
Cédric Vollmar

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